Zur Umsetzung der im Quartier Südliche Altstadt (QSA) geplanten Maßnahmen sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Hierfür ist es erforderlich den Bebauungsplan Nr. 313 „Jakob-Koenen-Straße“ aufzustellen. Dieser regelt für den Kernbereich des QSA (ehemaliger Güterbahnhof und Umgebung) die Art und Weise der zulässigen Bebauung. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes spielt die Einbindung der Bürger und Bürgerinnen eine wesentliche Rolle. Die frühzeitige Beteiligung hat in Form mehrerer Bürgergespräche im Jahr 2017 stattgefunden. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes fand im Herbst 2022 statt. Hier konnten die Träger öffentlicher Belange sowie die Behörden und die Öffentlichkeit erneut Stellung nehmen. Im Februar 2023 wurde der Bebauungsplan vom Rat der Stadt Lippstadt als Satzung beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung, mit welcher der Plan Rechtskraft erlangt, steht noch aus. Weitere Informationen zum Bebauungsplan Nr. 313 erhalten Sie im Bauleitplanungs-Portal der Stadt Lippstadt:

https://www.lippstadt.de/stadtraum/stadtentwicklung-und-bauen/bauleitplanung/

Bebauungsplan Nr. 313

Geltungsbereich des Bebauungsplanes des Stadt Lippstadt Nr. 313 „Jakob-Koenen-Straße“