Bauleitplanung

Die Bauleitplanung, also die städtebauliche Planung im Gemeindegebiet, gehört nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu den Selbstverwaltungsaufgaben der Städte und Gemeinden. Das BauGB verpflichtet diese, die Bauleitpläne in eigener Verantwortung aufzustellen, sobald und soweit dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Wann die Aufstellung eines Bauleitplans – oder seine Änderung – erforderlich ist, liegt…

Bauleitplanverfahren

Das BauGB gibt ein rechtlich verbindliches Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen vor. Hieraus ergibt sich folgendes Ablaufschema für die Verfahren (hier Beispiel Bebauungsplan):

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines Teilgebietes der Gemeinde. Er wird deshalb auch als der verbindliche Bauleitplan bezeichnet und anders als der Flächennutzungsplan als Satzung, d. h. als Ortsrecht beschlossen. Der kleinteiligere Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Das heißt, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes vereinbar mit den Darstellungen…

Bürgerbeteiligung

In der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Die frühzeitige Beteiligung kann in Form einer Bürgerversammlung (Bürgergespräch) oder einer öffentlichen Auslegung (Aushang) der Planentwürfe stattfinden.…

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan ist der übergeordnete Bauleitplan für die gesamte Gemeinde. Er hat die Aufgabe, für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung (z.B. Wohnbauflächen, Gewerbeflächen etc.) nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Als Plan für das gesamte Gemeindegebiet enthält der Flächennutzungsplan das übergeordnete Konzept…

Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)

In einem ISEK, ein gebietsbezogenes Planungs- und Steuerungsinstrument der Stadterneuerung, werden die vorhandenen Missstände und die darauf aufbauenden Ziele für die Entwicklung eines städtischen Teilraum ermittelt, die geplanten Maßnahmen zur Behebung der Missstände definiert sowie Wege, Zeiträume und Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen aufgezeigt. Der Planungshorizont reicht dabei von ca. fünf bis zehn Jahren.…

Offenlage

In der öffentlichen Auslegung werden die Planungsunterlagen mit einer Begründung und den zugehörigen Gutachten mindestens einen Monat lang zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden öffentlich ausgelegt. Fragen zur Planung können von Mitarbeitern der Stadtverwaltung beantwortet werden. Durch eine öffentliche Bekanntmachung wird mindestens eine Woche vorher auf den Auslegungszeitraum aufmerksam gemacht.…

Regionale

Die Regionalen sind eine Strukturförderung des Landes NRW für einzelne Regionen, welche über mehrere Jahre ausgerichtet sind. Sie stehen immer unter einer bestimmten in die Zukunft gerichteten Thematik und sollen für die damit verbundenen Herausforderungen möglichst übertragbare Lösungsansätze entwickeln, die dann im sog. Präsentationsjahr präsentiert werden. Ziel ist dabei die Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und…

Städtebaulicher Rahmenplan

Der städtebauliche Rahmenplan beinhaltet die ganzheitliche Konzeption und Darstellung aller wesentlichen städtebaulichen Elemente einer räumlichen Entwicklung, insbesondere in ihrer baulich-räumlichen, gestalterischen, funktionalen, verkehrlichen und umweltökologischen Dimension. Es werden somit diverse Fachdisziplinen in einem Planwerk integriert, um die hiermit jeweils verbundenen Anforderungen, Abhängigkeiten und Belange in einem frühen Planungsstadium in einen sinnvollen Ausgleich zu bringen. Dabei…