In der öffentlichen Auslegung werden die Planungsunterlagen mit einer Begründung und den zugehörigen Gutachten mindestens einen Monat lang zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden öffentlich ausgelegt. Fragen zur Planung können von Mitarbeitern der Stadtverwaltung beantwortet werden. Durch eine öffentliche Bekanntmachung wird mindestens eine Woche vorher auf den Auslegungszeitraum aufmerksam gemacht. Jedermann kann innerhalb der Auslegungsfrist Einwendungen gegen die Planung erheben oder eine Stellungnahme dazu abgeben. Diese werden durch den Rat der Stadt Lippstadt unter Abwägung mit allen anderen privaten und öffentlichen Belangen bei dem abschließenden Beschluss über den Bauleitplan in die Entscheidung eingestellt.