In der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Die frühzeitige Beteiligung kann in Form einer Bürgerversammlung (Bürgergespräch) oder einer öffentlichen Auslegung (Aushang) der Planentwürfe stattfinden. Es besteht die Möglichkeit der Erörterung der Planung durch die Mitarbeiter der Stadtverwaltung und die Möglichkeit sich zu der Planung zu äußern. Die Ergebnisse aus diesem Prozess fließen in die weiteren Planungen mit ein. Aus den Eingaben der Bürger wird unter Abwägung mit allen anderen privaten und öffentlichen Belangen der Bebauungsplan- und Flächennutzungsplanentwurf erstellt.