Der städtebauliche Rahmenplan beinhaltet die ganzheitliche Konzeption und Darstellung aller wesentlichen städtebaulichen Elemente einer räumlichen Entwicklung, insbesondere in ihrer baulich-räumlichen, gestalterischen, funktionalen, verkehrlichen und umweltökologischen Dimension. Es werden somit diverse Fachdisziplinen in einem Planwerk integriert, um die hiermit jeweils verbundenen Anforderungen, Abhängigkeiten und Belange in einem frühen Planungsstadium in einen sinnvollen Ausgleich zu bringen. Dabei werden jeweils nur die Grundzüge der Planung betrachtet, umso einen sinnvollen Rahmen für die weiteren fachplanerischen Schritte zu legen (z.B. Straßenplanung, Freiraumplanung etc.). Weiterhin bildet der städtebauliche Rahmenplan die Grundlage für die planungsrechtlichen Festsetzungen in einem nachfolgend zu erstellenden Bebauungsplan insbesondere bezogen auf Lage, Form und Höhe der Gebäude, geplante Nutzungen sowie Lage der Verkehrsflächen.